Zum Inhalt springen

Corona Hinweis

Corona-Virus
Datum:
Veröffentlicht: 14.3.20
Von:
Georg Kestel Generalvikar

Liebe Gemeinde und Gottesdienstbesucher,

zu allererst, die regulären Samstag- und Sonntagsgottesdienst finden zu gewohnter Uhrzeit statt. Nicht mehr als 100 Gottesdienstbesucher dürfen an den Gottesdiensten teilnehmen. Wir bitten Sie aber den Kirchenraum großzügig zu nutzen und Abstand zueinander zu halten. Sollten Sie Anzeichen einer Erkältung haben, oder Symptome verspüren, bleiben Sie bitte dem Gottesdienst fern.
Auch das Erzbistum in Bamberg hat schon entsprechend reagiert und folgende Informationen an die lokalen Pfarrer gesandt:

Auf Grund des Virus Sars-CoV-2 (Corona-Virus) dürfen entsprechend den Anordnungen der Staatsregierung vom 13. März 2020 und den Verfügungen der örtlichen Behörden, die voraussichtlich bis 19. April 2020 gelten, sämtliche Veranstaltungen, bei denen mit mehr als 100 Personen zu rechnen ist, nicht stattfinden. Auf Grund dieser Anordnungen und Verfügungen muss bei liturgischen Feiern und kirchlichen Veranstaltungen bis auf Weiteres wie folgt verfahren werden:

Liturgische Feiern: Bei den Eucharistiefeiern sind die Anordnungen der Staatsregierung und die Verfügungen der örtlichen Behörden einzuhalten. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 100 zu beschränken. Wenn die Eucharistiefeier stattfinden soll, sind folgende Kriterien der Risikoabwägung einzuhalten:

-       Risikopersonen (Vorerkrankte, Ältere etc.), Personen aus Krankenversorgung, Öffentlichem Gesundheitsdienst, Innerer Sicherheit und Ordnung etc. sollen nicht teilnehmen.

-       Pro anwesende Person müssen jederzeit mindestens 4 qm Aufenthaltsfläche zur Verfügung stehen.

-       Die Verantwortlichen haben die Besucher aktiv und in geeigneter Weise über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Nies-Etikette zu informieren.

Ebenso sind bei stattfindenden Eucharistiefeiern die empfohlenen Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-Instituts (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html#c11965) zu beachten.

Falls diese Kriterien nicht einzuhalten sind oder Zweifel daran bestehen, empfiehlt sich eine Absage der Eucharistiefeier.

Kindergottesdienste und Gruppengottesdienste können nicht stattfinden.

Beerdigungen können stattfinden, wobei die oben genannten Kriterien einzuhalten sind.

Die Erstkommunionfeiern und Firmungen und deren Vorbereitungen, die im oben genannten Zeitraum stattfinden, sind zu verschieben.

Veranstaltungen: Sämtliche andere Veranstaltungen in pfarrlicher Verantwortung oder regelmäßige Treffen pfarrlicher Gruppen sollen verschoben oder abgesagt werden, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Weitere Informationen: Diese Hinweise gelten ab sofort.

Der Erzbischof dispensiert von der Sonntagspflicht. Er bittet die Gläubigen zu überlegen, ob sie an der Eucharistiefeier teilnehmen oder den Sonntag zu Hause durch das persönliche Gebet oder in der Familie heiligen.

Für die liturgischen Feiern der Kar- und Ostertage wird gesondert informiert.

Unter folgenden Links können Sie immer aktuelle Informationen abrufen:

https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html