„Versöhnung erfahren – Beichte, Bußgottesdienst und andere Formen"
Vortrag von Pfr. Gössl in Hannberg im Rahmen der Erwachsenenbildung am 8.3.2006
Ein sehr heikles Thema, wie festgestellt wurde, das aber dennoch sehr zur Freude der Ausschuss-Vorsitzenden Maria Klinga großes Interesse fand, wie schon allein am dichtgefüllten Saal festzustellen war. So konnten auch Gäste von der Filialkirche Sankt Michael Großenseebach und Pfarrei Sankt Josef Weisendorf begrüßt werden. Klug gewählt war der Zeitpunkt des Vortrags, nämlich ganz bewusst zu Beginn der diesjährigen Fastenzeit.
Referent Pfarrer Herwig Gössl verstand es in seinem 75 Minuten umfassenden Vortrag große Aufmerksamkeit zu entfachen und stellte sich sehr gerne den Fragen. Dank dieser entwickelte sich eine aufschlussreiche Diskussion mit zahlreichen Wortbeiträgen vor der von Pfr. Gössl abschließenden kurzgefassten Meditation.
Zu Beginn seines Referates blickte Pfr. Gössl zurück, erinnerte an Botschaften von Jesus Christus und belegte anhand diverser Beispiele: „Jesus nimmt die Sünde sehr ernst“. Mit Sünde und Vergebung befassen sich auch verschiedene Apostelbriefe. In diesen werden den Christen sogar genau detaillierte Verhaltensanweisungen aufgezeigt. Ziel all dieser ist es, „den Sünder zur Umkehr zu bringen“.
Der Referent erinnerte hierbei auch an die Taten Jesu, der selbst mit Sündern sich zur Tischgemeinschaft einfand. Die Sündenvergebung und der Friedensgruß haben für Jesu zentrale Bedeutung. Pfr. Gössl spannte den Bogen in die weitere kirchengeschichtliche Entwicklung, in der sich über das Mittelalter hinweg ein steter Wandel in punkto Buße und Vergebung vollzog. Als Beispiele nannte der Referent die zunächst geforderte „tägliche Buße“, dann die „Zweite Buße“ und auch die „einmalige, öffentliche Exkommunikationsbuße“. Der Referent erinnerte an die Zeit der Wandermönche, mit deren Praktiken sich auch das 4. Lateran-Konzil beschäftigte. Auch nach der Reformation lieferte die Thematik Gesprächsstoff, so auch beim Konzil in Trient.
Auch das II. Vatikanische Konzil war damit befasst, die Diskussion ging noch weiter – „bis heute“. Zwar wurde 1973 die Bußordnung in drei Formen erneuert: Die Einzelbeichte – die Feier der Versöhnung wie auch die Feier mit Generalabsolution. Gefordert sei der regelmäßige Besuch von Bußgottesdiensten. Unabhängig davon, welche Art der Beichte gewählt werde, entscheidend sei für eine gültige Beichte die Bereitschaft zur Reue. „Ohne Reue ist Vergebung nicht möglich“. Der Sünder muss erkennen: „Ich habe Böses getan vor Gott“.
Als zentrale Säule des Bußsakraments bezeichnete der Referent die Buße selbst. „Christsein ohne Buße gibt es nicht“, so seine These. Die Buße brauche Zeit und Formen. Die kirchliche Buße vollziehe sich im kirchlichen Horizont, müsse die rechte Balance finden zwischen Laxheit und Rigorismus. Buße tun sei nicht nur Aufgabe des einzelnen, sondern auch der Gemeinschaft. Bußtage sind alle Freitage des Jahres, weil Jesus an einem Freitag durch sein Leiden und Sterben die Schuld der Welt gesühnt hat, so eine Aussage im Gotteslob.
„Christliche Buße und Umkehr muss sich Auswirken im konkreten Leben“, sagte Pfr. Gössl. Die unterschiedlichen Formen christlicher Buße dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. „Die Einzel-Beichte ist nicht überflüssig“ stellte der Referent klar und legte den Zuhörern nahe, für diese sich gewissenhaft vorzubereiten. Zu empfehlen sei sich ganzjährig auf „feste Beichttermine“ einzustellen. Pfr. Gössl abschließend mutmachend: „Christliche Buße ist Begegnung mit der Liebe Gottes in Jesus Christus“.