Datum:
Veröffentlicht: 25.6.20

Mit Wirkung zum 22.06.2020 hat die bayerische Staatsregierung mit den Bistümern weitere Lockerungen für Gottesdienste beschlossen. Der Mindestabstand verringert sich auf 1,5 Meter und die Maskenpflicht beschränkt sich auf das Betreten und Verlassen der Kirche, sowie wenn man seinen Platz verlässt. Im Freien dürfen nun 200 Personen Gottesdienst feiern. Die weiteren Schutzvorkehrungen bleiben bestehen.
Konkret heißt das für uns, dass nach wie vor
Wenn man seinen Platz in der Kirche eingenommen hat, kann man die Mund- und Nasenbedeckung ablegen. Verlässt man seinen Platz, ist Mund und Nase wieder zu bedecken.