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Weitere Lockerungen in der Coronakrise

Corona
Datum:
Veröffentlicht: 25.6.20

Mit Wirkung zum 22.06.2020 hat die bayerische Staatsregierung mit den Bistümern weitere Lockerungen für Gottesdienste beschlossen. Der Mindestabstand verringert sich auf 1,5 Meter und die Maskenpflicht beschränkt sich auf das Betreten und Verlassen der Kirche, sowie wenn man seinen Platz verlässt. Im Freien dürfen nun 200 Personen Gottesdienst feiern. Die weiteren Schutzvorkehrungen bleiben bestehen.

Konkret heißt das für uns, dass nach wie vor

  • eine Anmeldung zu den Sonntagsgottesdiensten einschl. Vorabendmesse erwünscht ist, denn nur dann ist einem ein Platz in der Kirche sicher
  • Gottesdienstbesucher mit Vor und Nachnamen erfasst werden, damit notfalls Infektionsketten nachverfolgt werden können
  • 1,5 Meter Mindestabstand eingehalten werden müssen und deshalb nur die markierten Plätze besetzt werden dürfen, wie sie die Ordner/innen zuweisen
  • Hände beim Betreten der Kirche zu desinfizieren sind.
  • an Covid19 Erkrankte, (vom Gesundheitsamt eingestufte )Kontaktpersonen und Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegserkrankung den Gottesdienst leider nicht besuchen können.

Wenn man seinen Platz in der Kirche eingenommen hat, kann man die Mund- und Nasenbedeckung ablegen. Verlässt man seinen Platz, ist Mund und Nase wieder zu bedecken.