„Zubza-Hilfsprojekt“ ist jetzt Chefsache in Berlin

Eine Anfrage von Staatssekretär Stefan Müller beim Bundesministerium (BZE), wurde in diesen Tagen mit einem Brief aus dem Bundestag / Berlin beantwortet.

Die Zubza-Initiative „Hand in Hand fürs Nagaland“ überzeugte Bundesminister Dr. Gerd Müller. Auch Staatsekretär Stefan Müller findet das Projekt „ großartig“. Beide sind sehr beeindruckt, mit welchem Engagement sich die Marktgemeinde Weisendorf gemeinsam mit der Grund- und Mittelschule, der katholischen Pfarrei St. Josef und der evangelischen Pfarrgemeinde für eine Verbesserung der Lebensverhältnisse im Nagaland einsetzt und auf vielfältige und innovative Weise Spenden einwirbt und zahlreiche Projekte als „Hilfe zur Selbsthilfe“ durchführt.
„Huckepackverfahren“ mit Don-Bosco-Bonn
Damit eine direkte Förderung durch das BMZ erfolgen kann, ist eigentlich die Gründung eines Vereins Voraussetzung. Nachdem „Zubza“ kein eingetragener Verein ist, wird jetzt die Beantragung eines neuen Projektes beim BMZ in Partnerschaft mit Don-Bosco-Bonn, im sog. „Huckepackverfahren“, durchgeführt werden. Bei Don-Bosco-Bonn haben die Zubzas schon seit mehreren Jahren ein weiteres Spendenkonto eingerichtet.
Förderprojekte im Nagaland/Zubza
Von Pater Samuel SDB erhielten die Zubzas inzwischen eine Reihe möglicher Projektvorschläge. Am 29.Oktober reist eine 9-köpfige Delegation nach Zubza und wird vor Ort über mögliche Entwicklungs-Projekte in Zusammenarbeit und Beratung mit dem BMZ entscheiden. Der eingesetzte Generator zur Stromerzeugung ist über 20 Jahre alt und wird mit teurem Diesel betrieben. Weitere Reparaturen sind zu kostspielig und nicht mehr durchführbar. Eine Photovoltaikanlage für die Schule zu finanzieren, erscheint dringend erforderlich.
25% Spendenanteil - Weitere Voraussetzungen für die Förderung und Finanzierung
Gefördert werden - im Einklang mit den entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung und den internationalen Menschenrechtskonventionen - Projekte und Programme im Regelfall in Entwicklungsländern, - die die wirtschaftliche, soziale oder ökologische Situation armer Bevölkerungsgruppen in den Entwicklungsländern nachhaltig verbessern. Für die Bewilligung des Projektes und Programme werden insbesondere folgende Kriterien wie Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz, Signifikanz, Nachhaltigkeit zugrundegelegt. Das Projekt wird vom BMZ nur anteilig finanziert. Der BMZ-Anteil beträgt bis zu 75 Prozent des Gesamtvolumens, die restlichen mindestens 25 Prozent sind als Eigenanteil von den ZUBZAS einzubringen. Diese 25% sollen durch weitere Spendenaufrufe finanziert werden.
